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Baueingabe & Baugesuch

Baueingabe für Ihren Umbau. Vollständig eingereicht, sauber begleitet.

Ob Anbau, Dachausbau oder Grundrissänderung: Wir klären, welche Bewilligung Ihr Vorhaben braucht, erstellen Pläne und Unterlagen, reichen das Baugesuch bei der Gemeinde ein und stimmen uns mit dem Bauamt ab.

  • Abklärung, ob und welches Verfahren nötig ist
  • Pläne und Unterlagen aus einer Hand
  • Abstimmung mit dem Bauamt bis zum Entscheid
Baueingabe: Architekt von umbaumanager.ch bespricht mit einem Paar die Pläne am Bildschirm
5,0★★★★★aus 31 Google-Bewertungen
Kurz geprüft

Braucht mein Umbau eine Baubewilligung?

Wählen Sie Ihr Vorhaben. Sie sehen, welches Verfahren typischerweise gilt, am Beispiel des Kantons Zürich.

Was planen Sie?

Welches Verfahren gilt, entscheidet die Gemeinde nach Art, Lage und Umfang. Andere Kantone haben eigene Regeln.

Fristen

Baubewilligung in Zahlen: Beispiel Kanton Zürich

2 Mt.Ordentliches Verfahren

Behandlungsfrist ab Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten 4 Monate.

30 TageAnzeigeverfahren

Für kleinere Vorhaben, die keine Interessen Dritter berühren.

20 TageÖffentliche Auflage

Das Vorhaben wird publiziert und ausgesteckt.

30 TageRekursfrist

Ab Zustellung des Entscheids, falls jemand den Entscheid verlangt hat.

3 JahreGültigkeit

Wird nicht innert drei Jahren begonnen, erlischt die Bewilligung.

Quelle: Kanton Zürich, Baueingabe & Bewilligungsverfahren. Stand Oktober 2026, ohne Gewähr.

Dauer

Wie lange dauert eine Baubewilligung?

Von der ersten Abklärung bis zur Baufreigabe. Das Verfahren richtet sich nach Ihrer Auswahl oben.

Zeitbedarf bis zur Baufreigabe, Richtgrösse
Wir: VorbereitungBehörde: gesetzliche Fristen
Unterlagen

Unterlagen für das Baugesuch: wer macht was?

Mangelhafte oder unvollständige Unterlagen weist die Gemeinde zurück. Wir sorgen dafür, dass alles vollständig ist.

Checkliste Baugesuch

  • Baugesuchsformular und weitere Formulare der GemeindeWir
  • Kopie des Katasterplans mit eingezeichnetem VorhabenWir
  • Umgebungsplan mit Höhenkoten und ZufahrtenWir
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte, Massstab 1:100Wir
  • Weitere Nachweise je nach Vorhaben, z. B. Energie oder LärmschutzWir
  • Vorhandene Pläne und frühere BaubewilligungenSie
  • Unterschriften von Bauherrschaft und GrundeigentümerSie

Gelb und Rot: so sieht ein Umbauplan aus

Bei Umbauten zeigen die Pläne, was wegkommt und was neu entsteht. Abzubrechende Teile werden gelb, neue Teile rot dargestellt.

Küche Bad Wohnen Büro
BestandAbbruchNeu
Kosten

Was kostet eine Baueingabe?

Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen. Eine Schätzung für Ihr Vorhaben erhalten Sie im Beratungsgespräch.

KostenteilWovon abhängig
Gebühren der GemeindeGemeinde, Verfahren und Grösse des Vorhabens
Pläne & Unterlagen, kleines Vorhabenz. B. Fenster, Vordach, Anzeigeverfahren
Pläne & Unterlagen, Umbauz. B. Grundrissänderung, Dachausbau
Pläne & Unterlagen, Anbauz. B. Anbau, Aufstockung, ordentliches Verfahren

Was Ihre Baueingabe kostet, hängt vom Vorhaben ab. Wir sagen es Ihnen nach dem ersten Gespräch.

Beratung anfragen →
Ablauf

So begleiten wir Ihre Baueingabe

Die Baueingabe ist eine verbindliche Planung. Deshalb beraten wir Sie, bevor eingereicht wird.

Beratung anfragen →
1

Vorabklärung

Wir prüfen Vorhaben, Vorschriften und Verfahren und sagen Ihnen, was möglich ist.

Sie erhalten: klare Ausgangslage
2

Pläne & Unterlagen

Unsere Architekten erstellen Pläne und stellen alle Formulare und Nachweise zusammen.

Sie erhalten: vollständiges Dossier
3

Einreichen & begleiten

Wir reichen das Baugesuch ein, oft elektronisch, und stimmen uns mit dem Bauamt ab.

Sie erhalten: Baubewilligung
4

Offerten & Bauleitung

Auf Wunsch holen wir Offerten ein und übernehmen die Bauleitung.

Sie erhalten: Umbau aus einer Hand
Standorte

Baueingabe in Zürich, Winterthur, Basel, Luzern und Bern

Wir kennen die Abläufe der Bauämter in Ihrer Region.

Häufige Fragen

Fragen zur Baueingabe

Christian Vogt
Fachlich geprüft von Christian VogtArchitekt BA ZFH · Aktualisiert im Oktober 2026
Was ist eine Baueingabe?

Mit der Baueingabe reichen Sie das Baugesuch mit allen Plänen und Formularen bei der Gemeinde ein. Daraus folgt der Entscheid über die Baubewilligung. In Deutschland spricht man von Bauantrag und Baugenehmigung.

Braucht mein Umbau eine Baubewilligung?

Das hängt vom Vorhaben, von der Lage und vom Kanton ab. Anbauten, Aufstockungen, Änderungen an Fassade oder Nutzung brauchen in der Regel ein ordentliches Verfahren. Kleinere Vorhaben laufen oft im vereinfachten Verfahren. Welches Verfahren gilt, entscheidet die Gemeinde. Eine erste Einschätzung gibt unser Check.

Wie lange dauert eine Baubewilligung?

Im Kanton Zürich beträgt die Behandlungsfrist im ordentlichen Verfahren in der Regel 2 Monate ab Vorprüfung, bei Neubauten und grösseren Umbauten 4 Monate. Im Anzeigeverfahren sind es 30 Tage. Dazu kommen die Vorbereitung der Unterlagen und allenfalls die Rekursfrist von 30 Tagen.

Welche Unterlagen braucht ein Baugesuch?

Im Kanton Zürich unter anderem das Baugesuchsformular, eine aktuelle Kopie des Katasterplans mit eingezeichnetem Vorhaben, einen Umgebungsplan und Projektpläne im Massstab 1:100. Bei Umbauten werden abzubrechende Teile gelb und neue Teile rot dargestellt.

Was kostet eine Baueingabe?

Es fallen Gebühren der Gemeinde an, die je nach Gemeinde und Vorhaben unterschiedlich sind, sowie die Kosten für Pläne und Unterlagen. Eine Schätzung erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Wie lange ist eine Baubewilligung gültig?

Im Kanton Zürich erlischt die Baubewilligung, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung begonnen wird. Die Frist beginnt nach Ablauf der letzten Rechtsmittelfrist.

Ratgeber

Ratgeber Baugesuch

Vertiefende Informationen für Ihre Planung. Klicken Sie auf ein Kapitel, um es zu öffnen.

Baueingabe, Baugesuch, Baubewilligung: die Begriffe
  • Baugesuch: Das Gesuch mit Formularen und Plänen.
  • Baueingabe: Das Einreichen des Baugesuchs bei der Gemeinde.
  • Baubewilligung: Der Entscheid der Behörde. In Deutschland heisst sie Baugenehmigung.
  • Aussteckung: Das Vorhaben wird vor Ort sichtbar gemacht, meist mit Profilen.
  • Baufreigabe: Erst danach darf gebaut werden.
Aussteckung und öffentliche Auflage

Im ordentlichen Verfahren im Kanton Zürich wird das Vorhaben publiziert und muss bis zur Bekanntmachung ausgesteckt sein. Die Aussteckung bleibt mindestens während der Auflagefrist von 20 Tagen stehen. Wer den baurechtlichen Entscheid verlangen will, muss das innerhalb dieser Frist schriftlich tun. Im Anzeigeverfahren entfallen Aussteckung und Publikation in der Regel.

Elektronische Baueingabe

In vielen Zürcher Gemeinden kann das Baugesuch über die Plattform eBaugesucheZH eingereicht werden. Seit dem 1. April 2024 läuft das Verfahren dort papierlos. Braucht es kantonale Bewilligungen, leitet die Gemeinde die Unterlagen digital weiter.

So vermeiden Sie Verzögerungen
  • Unterlagen vollständig einreichen, sonst werden sie zurückgewiesen
  • Nachbarn früh über das Vorhaben informieren
  • Unklare Punkte vorab mit dem Bauamt klären
  • Nach der Bewilligung keine wesentlichen Änderungen mehr einplanen
Christian Vogt, Architekt

Ihr Baugesuch, in guten Händen.

Wir klären, was Ihr Vorhaben braucht, und reichen vollständige Unterlagen ein. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

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Telefon044 860 37 91
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