Mehrfamilienhaus sanieren. Mit Plan statt Notfall.
Immer öfter erben Familien ein Mehrfamilienhaus, das in die Jahre gekommen ist. Wir prüfen den Zustand, zeigen, was wann fällig wird, und setzen die Sanierung in Etappen um, auch bei laufender Vermietung.
- Zustandsanalyse und Sanierungsfahrplan
- Entscheidungsgrundlage für alle Erben, auch für die Bank
- Planung, Baueingabe, Offerten und Bauleitung aus einer Hand
Umbauprojekte
Vier Wege mit einem Mehrfamilienhaus
Welcher Weg passt, hängt vom Zustand des Hauses, von den Kosten und von den Plänen der Erben ab. Für jeden Weg braucht es zuerst dieselbe Grundlage: Was ist das Haus wert, und was steht an?
Das Haus wird umfassend erneuert und bleibt als Rendite-Objekt in der Familie.
Wir: Fahrplan, Planung, UmsetzungErneuert wird Schritt für Schritt, etwa bei Mieterwechseln. Das verteilt Kosten und Aufwand.
Wir: Etappenplan, Umsetzung je EtappeEine Erbin oder ein Erbe zahlt die anderen aus. Dafür braucht es eine realistische Sicht auf die anstehenden Kosten.
Wir: Zustand und KostenschätzungWer den Zustand kennt, kann den Preis besser einschätzen und mit Kaufinteressenten auf Augenhöhe verhandeln.
Wir: Zustandsbericht mit KostenschätzungFranken wurden 2022 in der Schweiz vererbt oder verschenkt.
Quelle: Schweizer Erbschaftsstudie 2023, ZKBEine Grundlage für alle Erben
Bis zur Teilung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft und entscheiden gemeinsam über die Liegenschaft (Art. 602 ZGB). Das gelingt leichter mit neutralen Fakten statt Bauchgefühl. Wir liefern eine Bestandesaufnahme mit Kostenschätzung und Varianten, die alle Beteiligten gleich verstehen.
Für rechtliche und steuerliche Fragen der Erbteilung wenden Sie sich an Notariat, Anwalt oder Willensvollstreckung.
Was wird wann fällig?
Geben Sie an, wann die Bauteile zuletzt erneuert wurden. Der Check zeigt eine erste Reihenfolge auf Basis typischer Lebensdauern.
Lebensdauern als Richtwerte aus der Lebensdauertabelle, Auszug nach neho.ch. Im Einzelfall entscheidet der tatsächliche Zustand.
Sanieren, während Mieter wohnen
Ein Mehrfamilienhaus lässt sich selten leer sanieren. Darum planen wir Etappen, Termine und Information so, dass der Betrieb weiterläuft.
Küchen, Bäder und Böden bei Mieterwechseln erneuern, ohne Leerstand im ganzen Haus.
Steigleitungen, Bäder und Küchen übereinander werden gemeinsam erneuert. Das spart Zeit und Kosten.
Fassade, Fenster und Dach mit einem Gerüst erneuern, meist ohne Auszug der Mieter.
Bei umfassenden Überholungen gelten in der Regel 50 bis 70 Prozent der Kosten als wertvermehrend (Art. 14 VMWG).
Mietrechtliche Fragen wie Mietzinserhöhungen klären Sie mit Ihrer Verwaltung oder einer Fachperson für Mietrecht. Förderbeiträge für Dämmung und Heizungsersatz: Das Gebäudeprogramm, Bedingungen je Kanton, Gesuch vor Baubeginn.
Was wir für Ihr Mehrfamilienhaus übernehmen
Vom Erbe zum erneuerten Haus
Erstgespräch
Gern mit allen Erben gemeinsam: Ziele, Zeitrahmen und offene Fragen.
Sie erhalten: klares VorgehenZustand & Fahrplan
Besichtigung, Bestandesaufnahme, Varianten und Kostenschätzung.
Sie erhalten: EntscheidungsgrundlagePlanung & Offerten
Pläne, Baueingabe falls nötig, vergleichbare Offerten geprüfter Handwerker.
Sie erhalten: KostenvoranschlagUmsetzung in Etappen
Bauleitung bis zur Abnahme, Stand jederzeit online im Umbau-Cockpit.
Sie erhalten: erneuertes HausWohnungen in Mehrfamilienhäusern
Eine Auswahl aus über 500 Projekten.
Fragen zum Mehrfamilienhaus

Wir haben ein Mehrfamilienhaus geerbt. Wie gehen wir vor?
Am Anfang steht eine Bestandesaufnahme: Wie ist der Zustand von Heizung, Leitungen, Fenstern, Dach und Fassade, was ist in den nächsten Jahren fällig und was kostet es ungefähr? Mit diesen Grundlagen können die Erben entscheiden, ob sie das Haus behalten und erneuern, ob jemand übernimmt oder ob verkauft wird.
Müssen alle Erben einer Sanierung zustimmen?
Bis zur Teilung bilden die Erben eine Erbengemeinschaft und verfügen gemeinsam über die Erbschaft (Art. 602 ZGB). Grössere Entscheide wie eine Sanierung treffen sie deshalb in der Regel gemeinsam. Klären Sie rechtliche Fragen mit Ihrer Notarin, Ihrem Anwalt oder der Willensvollstreckung.
Kann ein Mehrfamilienhaus bewohnt saniert werden?
Ja, viele Arbeiten lassen sich in Etappen und bei laufender Vermietung ausführen, zum Beispiel Wohnung für Wohnung bei einem Mieterwechsel oder strangweise bei Leitungen, Bädern und Küchen. Fassade, Fenster und Dach lassen sich meist ohne Auszug der Mieter erneuern. Wir planen die Etappen so, dass die Einschränkungen kurz bleiben.
Darf der Mietzins nach einer Sanierung erhöht werden?
Wertvermehrende Investitionen und energetische Verbesserungen können eine Mietzinserhöhung begründen. Bei umfassenden Überholungen gelten in der Regel 50 bis 70 Prozent der Kosten als wertvermehrend (Art. 14 VMWG). Reiner Unterhalt berechtigt nicht dazu. Die Berechnung im Einzelfall gehört zu Ihrer Verwaltung oder einer Fachperson für Mietrecht.
Welche Bauteile sollten zuerst erneuert werden?
Das hängt vom Zustand und vom Alter der Bauteile ab. Oft lohnt es sich, Arbeiten zu bündeln: Fassade, Fenster und Dach zusammen brauchen nur ein Gerüst, Leitungen, Bäder und Küchen werden sinnvollerweise strangweise gemeinsam erneuert. Unser Check zeigt eine erste Reihenfolge.
Gibt es Förderbeiträge für die Sanierung eines Mehrfamilienhauses?
Ja. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen unterstützt unter anderem Wärmedämmung und den Ersatz fossiler Heizungen. Die Bedingungen sind je Kanton verschieden, und das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden.
Was kostet die Sanierung eines Mehrfamilienhauses?
Die Kosten hängen stark vom Zustand, von der Grösse und vom Umfang ab. Eine belastbare Schätzung, auch für die Bank und für die Diskussion unter den Erben, erhalten Sie nach der Besichtigung vor Ort.
Ihr Mehrfamilienhaus, mit klarem Fahrplan.
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